Bezüglich Konfliktverhalten kommt der Gutachter zum Schluss, dass B.______ aus der ersten subjektiven Bewertung einer Situation und der hierdurch ausgelösten Emotion zu Handeln geneigt ist. Wenn ihn jemand ohrfeigen würde, würde er nicht auch die andere Wange hinhalten, sondern zurückschlagen. Von den Opfern habe er aber genau dies erwartet und macht es ihnen sogar zum Vorwurf, dass sie sich so verhalten haben. Die anfänglich noch teilweise vorhandene Opferempathie sei mittlerweile seiner Sorge im Hinblick auf das weitere Strafverfahren gewichen. Im Endergebnis stufe das Gutachten die persönlichkeitsstrukturell bedingte Rückfallgefahr B.___