Rasch habe er auch die Ansicht entwickelt, wenn er seine Entschlossenheit durch Gewaltanwendung untermauere, dann seien die Taten relativ einfach auszuführen. Durch die Verantwortungsabschiebung auf die Opfer gehe eine deutliche Bagatellisierung seines Tatverhaltens einher, indem er die Gewalt als praktisch kontrolliert einstufe und hierraus auch die Überzeugung hergeleitet habe, V.______ und W.______ könnten nicht an den Tatfolgen gestorben sein. B.______ konnte sich auch während der Untersuchung nicht von seinen Gewalttaten distanzieren und diese reflektieren. Bezüglich Konfliktverhalten kommt der Gutachter zum Schluss, dass B.___