Von daher müssten ihm legalprognostisch insgesamt sehr belastende Faktoren konstatiert werden. Günstig sei hingegen, dass er bisher strafrechtlich nicht mit Gewaltdelikten in Erscheinung getreten ist, was aber wieder relativiert werde, weil er innerhalb von zwei Jahren fünf Taten verübt habe und dabei sein Vorgehen als adäquat erachtet habe und die Schuld den Opfern gegeben habe, schliesslich hätten diese nicht still gehalten. Rasch habe er auch die Ansicht entwickelt, wenn er seine Entschlossenheit durch Gewaltanwendung untermauere, dann seien die Taten relativ einfach auszuführen.