Es sind dies ein starkes Kontrollbemühen und eine verinnerlichte Gewaltanwendungsbereitschaft im Sinne einer Verinnerlichung derselben als Mittel zur Durchsetzung seiner Person. Das Gutachten stellt eine qualitative Steigerung der Taten B.______ fest. Im Fall [...] stiess er das Opfer nur, währenddem er L.______ und V.______ erst nach einem Wortwechsel geschlagen hat. Bei G.______ schlug er sofort zu, um sich gar nicht erst mit einem allfälligen Widerstand des Geschädigten konfrontiert zu sehen und dann „notgedrungen“ die Situationskontrolle wieder herstellen zu müssen, sondern diese quasi vorbeugend und von Beginn an in den Händen zu behalten. Die Gewaltanwendung habe für B.___