doch gerade das Gefühl potentieller Durchsetzungsfähigkeit beziehen, sofern dies subjektiv notwendig sein sollte. Seitens des Vaters sei ihm Gewaltanwendung quasi als probate Problem- und Konfliktbewältigungsstragie mit auf den Weg gegeben worden. Gewaltanwendung stelle für B.______ eine Form natürlicher/normaler Verhaltensweise dar, um sich gegenüber Drittpersonen zu behaupten. Ein wesentliches Merkmal sei zudem das Bemühen um Situationskontrolle, wie die Ausführung der Taten und das Verhalten während der Befragungen gezeigt habe.