Mit Datum vom 22. August 2011 erstellte T.______, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, zertifizierter forensischer Psychiater SGFP, Winterthur, ein psychiatrisches Gutachten über den Beschuldigten. Das Gutachten eruiert als spezifische Problembereiche B.______ im strukturellen Rückfallrisiko eine chronifizierte Gewaltbereitschaft, eine Tötungsbereitschaft sowie einen Dominanzfokus. Die Angaben B.______ liessen darauf schliessen, dass – ohne physische Ursache – für ihn Gewaltanwendung bereits in seiner Kindheit ein vermeintlich adäquates und zielgerichtetes Problem- und Konfliktlösungsverhalten darstellte.