so auf dessen Goodwill abzielte um seine Mutter anrufen zu können. Auch hier heiligt der Zweck offenbar die Mittel, wie bereits bei der Gewalt im Rahmen der Überfälle. 2005 sei er dann wegen einer Internetbekanntschaft in die Schweiz gekommen. Während seiner Aufenthalte in der Schweiz habe er immer bei Bekannten gewohnt. Gesundheitlich fühle er sich trotz gegenteiligem Untersuchungsergebnis durch den Anstaltsarzt nicht vollkommen gesund. Sein Herzrhythmus gehe mit einigen Unterbrechungen, zeitweise habe er kein Gefühl im kleinen Finger der linken Hand und Schlafstörungen habe er auch.