_ ging in seiner Heimat ein bis zweimal in der Woche auf den Schiesstand und trug zu seiner Verteidigung ein Messer auf sich. In seiner Kindheit hatte er öfter Schlägereien, wobei es öfters auch gebrochene Nasen oder blaue Augen gab. Schlägereien seien keine besondere Sache gewesen und es habe für solche auch keinen besonderen Grund benötigt. Er habe gelogen, als er erklärte, Kampfsport betrieben zu haben. Er habe dies nur erfunden, weil der Befragende [...] von der Kantonspolizei Zürich diverse Ninja-Bilder an der Wand gehabt habe und B.______ so auf dessen Goodwill abzielte um seine Mutter anrufen zu können.