In persönlicher Hinsicht ist vom Beschuldigten bekannt, dass er am [...] in [...] geboren wurde, Während der ersten sechs Lebensjahre wuchs er ohne seinen Vater nur bei seiner Mutter in der Region Tatarstan auf; nach dem Umzug zurück in seine Geburtsstadt [...] lebten beide Eltern wieder zusammen. Im Alter von 14 Jahren zog er – nach 8 Jahren Schulbesuch in [...] – alleine zurück zu seiner Grossmutter in [...]. Er schloss dort eine Lehre zum LKW-Chauffeur ab. Im Alter von 18 Jahren hat er geheiratet, sich aber wegen der krankhaften Eifersucht der Frau wieder von dieser getrennt.