Die Gründe für B.______ Einreise und die Hintergründe zu seinem Aufenthalt hier bleiben obskur, fest steht aber nach Überzeugung des Gerichts, dass für den Tod von V.______ und W.______ einzig und allein der Beschuldigte verantwortlich ist, und er zumindest diese Überfälle alleine durchgeführt hat. VIII. Sanktion 1. Hat der Täter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erhöht sie angemessen. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte erhöhen. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden (Art.