Als Motiv für den letzten Raub gibt B.______ an, die Hintermänner hätten ihm gedroht, ihn fertig zu machen, wenn er das geschuldete Geld nicht zurückzahle. Später sagte er aus, dass er sich bei einer Übergabe von Deliktsgut an Mittelsmänner verschwatzt habe und ihnen gesagt habe, dass er bei der Tatausführung keine Handschuhe getragen habe. So sei er erpressbar geworden. 17. Im Fall V.______ machte B.______ keine grossen Angaben zu seinem angeblichen Mittäter. Im Wesentlichen beschränkte er sich darauf, den Mord diesem anzulasten. 18. Interessanterweise deuten Zeugenaussagen, denen in casu mehr Authentizität zuzuschreiben ist als den wechselnden Aussagen des Beschuldigten, im Fall L.___