Das Opfer wurde derart unzimperlich behandelt, dass ihm der Unterarm gebrochen wurde. Damit ist endlich nachgewiesen, dass B.______ mit seinen Opfern keineswegs so umsichtig umging, wie er den Behörden weismachen wollte. b) Selbst die Mediziner des IRM gingen zunächst davon aus, die vorliegenden Verletzungen seien das Ergebnis der Einwirkung mit einem stumpfen Schlaggegenstand. Nicht einmal die Rechtsmediziner zogen auf den ersten Blick also das Wirken mit blossen Fäusten in Betracht. c) Das Opfer wurde wiederholt und mit grosser Kraft ins Gesicht geschlagen. d) Die Einwirkung des Täters war derart brutal, dass der Todeseintritt rasch erfolgte.