Nach Abschluss der Obduktion zeigte sich das IRM entgegen seiner ursprünglichen Vermutung, wonach die Verletzungen durch Einwirkung eines stumpfen mechanischen Gegenstandes resultiert seien, überzeugt, dass das Opfer mit blossen Fäusten erschlagen wurde. Eine Tötung mit sehr raschem Todeseintritt durch Faustschläge ins Gesicht, die zu Brüchen in der Schädelbasis und multipel im Gesichtsschädel führen würden, sei aus Sicht des IRM denkbar. 10. Der Obduktionsbericht lässt demnach folgende Schlussfolgerungen zu: a) Das Opfer wurde derart unzimperlich behandelt, dass ihm der Unterarm gebrochen wurde.