„Dieser Ablauf lässt sich aus forensisch-medizinischer Sicht ohne Einschränkungen bestätigen. Die Ausdehnung der Frakturen im Gesicht und die grossflächigen Weichteilunterblutungen und -quetschungen sprechen für erheblichen Impuls bei der Applikation von repetierten Fausthieben ins Gesicht. Untermauert wird die Vermutung, dass beim tödlichen Geschehen hochgradige stumpfe mechanische Gewalt eingesetzt worden war, durch Bruch des Unterarmknochens am rechten Handgelenk, aller Wahrscheinlichkeit nach verursacht durch grobe Manipulation an gefesselten Handgelenken durch Zug bis hin zum Hochheben einer ganzen Person an den mit Handfesseln fixierten Handgelenken.