Die Kantonspolizei Zürich kommt zum Schluss – sie ging damals davon aus, der Beschuldigte habe tatsächlich unter Mithilfe eines zweiten Mannes gehandelt –, der Beschuldigte habe den Plan gehegt, nach dem Betreten des Juweliergeschäfts das Opfer mit der Schrotflinte auf den Boden zu zwingen, wo [...] ihm Handschellen anlegen sollte. Da der Reissverschluss der Tasche geklemmt habe und der Beschuldigte die Schrotflinte deswegen nicht behändigen habe können, habe ihm der Beschuldigte unvermittelt mit der linken Faust an den Kopf geschlagen. Das Opfer sei zu Boden gegangen und die beiden Täter hätten ihm Handschellen angelegt und ihn in die Küche geschleppt.