Mit ihrem Bericht vom 28. April 2010 kam die Kantonspolizei dieser Aufforderung wie folgt nach: Es gebe weder DNA-Hinweise auf einen zweiten Täter noch Videoaufnahmen. Ein akustischer Alarm sei zu keiner Zeit wahrgenommen worden und ein stiller Alarm zur Polizei sei nicht eingerichtet gewesen. Wie aus den Akten ersichtlich sei, habe der Beschuldigte eine abgesägte Schrotflinte mitgeführt, die aber nach dem Stand der Akten nicht als Tatwaffe eingesetzt worden sei. Ob er tatsächlich nur die Schlösser aufgedrückt habe, lasse sich weder bestätigen noch widerlegen.