Auch hier versucht er im Nachhinein wieder, den Sachverhalt zu seinen Gunsten geschönt darzustellen. Allerdings hat er mittlerweile offenbar gemerkt, dass es viel besser wäre, wenn er sein Opfer nicht nur einfach sich selbst überlassen hätte, sondern dessen Tod gar nicht erst auf sein Verschulden zurückgehen würde. Deshalb ist das Vorschieben eines Mittäters die logische Konsequenz seiner bisherigen Taten. 7. Mit Verfügung vom 13. April 2010 ersuchte der Verhörrichter des Kantons Glarus die Kantonspolizei Zürich, zur geänderten Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten Stellung zu nehmen. Mit ihrem Bericht vom 28. April 2010 kam die Kantonspolizei dieser Aufforderung wie folgt nach: