Raub und Sachbeschädigung anerkenne er aber. Im Rahmen der zweiten Einvernahmen durch den Verhörrichter vom 27. Januar 2010 ergänzte der Beschuldigte, sein Mittäter habe im Gegensatz zu ihm Handschuhe getragen. So erklärte er das Fehlen von Spuren eines Mittäters am Tatort. Der Mittäter müsse doch auf den Überwachungskameras zu erkennen sein. Er bestritt auch die Qualifikation des Raubes, weil er eine ungeladene Waffe und keinerlei Munition mit sich geführt habe, anerkannte aber, einen Raub begangen zu haben. Er gab auch die Sachbeschädigung zu, ergänzte aber, dass er nur die Schlösser aufgedrückt, nicht aber die Scheiben eingeschlagen habe.