Der Beschuldigtes sei sich zwar bewusst gewesen, dass seine Schläge zu irgendwelchen Körperverletzungen führen könnten, nicht aber, dass sie tödlich sein könnten. 5. In der ersten Einvernahme durch das Verhöramt des Kantons Glarus vom 7. August 2009 bestritt der Beschuldigte entgegen dem Vorwurf des Verhörrichters, Goldbarren und die Maurice LaCroix-Uhr genommen zu haben. Er habe lediglich zwei Silberbarren und Schmuck genommen. Er gestand den Raub und die Sachbeschädigung an sich ein, bestritt aber die Tötung des Opfers. So wie es aussehe, habe dies sein Mittäter getan. B.______ präzisierte, er sei von Hintermännern aus der Schweiz zu diesem Überfall genötigt worden.