Grund für seinen Besuch damals in der Schweiz sei eine Internetbekanntschaft gewesen. 4. Anlässlich der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich vom 28. April 2008 gab der Beschuldigte zu Protokoll, es stimme, dass er dem Opfer zunächst einen und im Hinterraum dann zwei weitere Schläge an den Kopf verpasst habe. Er habe ihn aber nicht stark geschlagen, denn es sei ein alter Mann gewesen. Er habe ihn mehr einschüchtern wollen. Der Beschuldigtes sei sich zwar bewusst gewesen, dass seine Schläge zu irgendwelchen Körperverletzungen führen könnten, nicht aber, dass sie tödlich sein könnten.