5. Anlässlich der ersten Einvernahme durch das Verhöramt des Kantons Glarus vom 7. August 2009 anerkannte der Beschuldigte den vorgeworfenen Sachverhalt und die rechtliche Würdigung sowie den Deliktsbetrag. In eigenen Worten habe er damals die unbestimmte Absicht gehegt, einen Raub zu begehen. Er habe das ihm von früher bekannte Geschäft am [...] in Zürich betreten und den Inhaber mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Dieser sei umgefallen und der Beschuldigte habe ihn mit Handschellen gefesselt, die Beute eingesammelt und in seine Tasche gepackt und das Geschäft verlassen.