am 14. Februar 2006 zu. Er habe das Geschäft von einem früheren Besuch in Zürich gekannt und sich erst im allerletzten Moment, im Geschäft, zum Überfall entschieden. Er habe gesehen, dass ein Diebstahl nicht möglich sein würde, und habe sich zum Raub entschlossen. So habe er G.______ mit der Faustinnenseite gegen den Kopf geschlagen, worauf G.______ zu Boden gegangen sei. Der Beschuldigte habe ihm Handschellen angelegt und habe sich daran gemacht, Uhren einzusammeln. Schliesslich habe G.______ zu schreien oder sonst etwas zu tun begonnen, worauf der Beschuldigte ihm eine Ohrfeige verpasst habe. Darauf sei G.______, der noch bei Sinnen gewesen sei, ruhig gewesen.