Subjektiv ist im Falle des Mordes nicht nur Vorsatz, sondern zudem besondere Skrupellosigkeit bei der Tathandlung gefordert. Wer besonders skrupellos handelt, der hat folglich keine moralischen Bedenken während der Tatausführung bzw. keine hemmenden Gefühlsregungen gegen das Auslöschen eines Menschenlebens (Niggli Marcel/Wiprächtiger Hans, Basler Kommentar, 2. Auflage, Basel 2007, N 4 zu Art. 112 StGB mit Hinweisen). Die Tötung eines Menschen zum Zwecke des Raubes ist ein typischer Fall des Mordes im Sinne von Art. 112 StGB. Es genügt, dass die Tötung im Rahmen der Verübung des Raubes stattgefunden hat;