_ sagte selber, er habe beim ersten Besuch geschaut, ob es Kameras habe Wieso hätte er dies tun sollen, wenn er keinen Überfall im Schilde führte? 14. Mit Verfügung vom 13. April 2010 ersuchte der Verhörrichter des Kantons Glarus die Kantonspolizei Glarus, zu der geänderten Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten Stellung zu nehmen. Mit ihrem Ergänzungsrapport vom 22. April 2011 kam die Kantonspolizei dieser Aufforderung wie folgt nach: In der Bijouterie seien keine Überwachungskameras vorhanden gewesen. Es könne aber aufgrund der vorgefundenen Schuhabdrücke geschlossen werden, dass sich nach der Tat lediglich eine unbekannte Person am Tatort aufgehalten habe.