In der Zeugeneinvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich wiederholte Y.______ im Wesentlichen seine Aussagen. Der Beschuldigte bestätigte, am Tag vor dem Raub im Geschäft gewesen zu sein. Die Aussagen Y.______ bestätigen, dass sich B.______ am Tag vor dem Raub in der Bijouterie V.______ aufhielt und die Überwachungsmassnahmen ausspionierte. B.______ sagte selber, er habe beim ersten Besuch geschaut, ob es Kameras habe Wieso hätte er dies tun sollen, wenn er keinen Überfall im Schilde führte?