Vermutlich handelt es sich nur um aufgesetzte Reue, ansonsten hätte er Y.______ bei der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich mit mehr Respekt behandelt. 13. Am 3. Mai 2007 führte die Kantonspolizei Glarus eine Personen-Wahlkonfrontation durch, an der Y.______ den Beschuldigten mit 99.9%iger Sicherheit als diejenige Person identifizierte, die sich am Tag vor dem Überfall um ca. 17.00 Uhr im Geschäft aufgehalten habe. Er habe sich Uhrenbänder zeigen lassen und immer nur auf Vitrinen geachtet und nach allfälligen Kameras Ausschau gehalten. Der Beschuldigte sei allein gewesen. In der Zeugeneinvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich wiederholte Y.___