Der Umstand, dass B.______ Handschellen dabei hatte, als er das zuvor ausgekundschaftete Geschäft betrat, belegt, dass der Tatentschluss zum Überfall eben nicht spontan erfolgt ist, sondern bereits im Vorfeld geschah und entsprechende Vorbereitungen getätigt wurden. B.______ hat aus seinem erfolglosen Fesselversuch mit dem Klebeband gelernt und seine Ausrüstung für diesen Überfall verbessert. 12. Es sei darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte zwar vorgibt, er bereue den Verlust des Lebenspartners von Y.______, sich diesem gegenüber aber sehr abschätzig verhielt, als er Ergänzungsfragen stellte. Vermutlich handelt es sich nur um aufgesetzte Reue, ansonsten hätte er Y.__