Er war sich bewusst, dass seine Schläge zu schweren Verletzungen führen können. Die Todesfolge schloss er aber zunächst noch aus. In der Hauptverhandlung gestand er einen Mord ein, und sein Verteidiger bejahte zumindest den Kausalzusammenhang zwischen den Schlägen und dem Tod V.______. Wer fünfmal fest auf einen 67-jährigen Mann einschlägt – davon zweimal, als dieser bereits auf dem Boden lag – und weiss, dass seine Schläge grossen Schaden verursachen könnten, der nimmt auch in Kauf, sein Opfer zu töten. Ansonsten hätte er spätestens zum Zeitpunkt, als V.______ sich an der Theke aufstützen musste, nicht mehr weiter zugeschlagen. Vermutlich hätte B.______ V._____