___ aus der Nase und fiel auf sein Gesäss. B.______ schlug nochmals zu und fesselte ihn mit Handschellen. V.______ lag zum Schluss auf einem Ellbogen aufgestützt auf dem Boden, war bei Bewusstsein und ansprechbar. Insgesamt schlug B.______ das Opfer fünfmal auf den Kopf. B.______ könne sich zwar vorstellen, dass seine Schläge dem Opfer grossen Schaden zugefügt hätten, aber es könne nicht sein, dass sie tödlich gewesen seien. Im Gegensatz zu L.______, wo B.______ sich noch zurückgehalten haben will, gibt er hier zu, zumindest den ersten Schlag fest ausgeführt zu haben. Er war sich bewusst, dass seine Schläge zu schweren Verletzungen führen können.