Dieser Gedanke war damals wohl viel konkreter als B.______ im Nachhinein zugibt. Wozu hätte B.______ sonst auch mit Handschellen in der Tasche ins entlegene [...] zurückkehren sollen, zumal die Uhrenpreise hier wohl kaum tiefer sind als in [...], wo er sich bereits in der Einvernahme zum Diebstahl [...] über die hohen Preise beklagt hatte. Aus den Aussagen ergibt sich, dass der Tatablauf weitgehend identisch mit dem Vorgehen in [...] war. B.______ schlug V.______ mit der zur Faust geballten Hand einmal fest auf die rechte Wange V.______, damit dieser zu Boden geht. V.______ ging zu Boden und B.______ versuchte dann, ihn zu fesseln, wobei er diesmal Handschellen verwendete.