Dabei sei er einmal zufällig in Glarus in V.______ Juweliergeschäft gelandet, und ein oder zwei Tage später nochmals dorthin zurückgekehrt. Das Gericht ist davon überzeugt, dass der erste Besuch lediglich dazu diente, die Lokalität auszukundschaften. In seinen Aussagen gegenüber dem Gutachter will B.______ von einem gemeinsamen Bekannten aus dem bezeichnenderweise kriminellen Milieu V.______ Bijouterie als Tipp erhalten haben. Obwohl er stets vorgab, nur als Tourist in die Schweiz gekommen zu sein, sei er nach eigenen Angaben B.______ gibt auch zu, sich mit dem unkonkreten Gedanken, einen Raub zu begehen, getragen zu haben. Dieser Gedanke war damals wohl viel konkreter als B.___