Er habe ihn mit der Hand ins Gesicht geschlagen, V.______ sei zu Boden gestürzt und der Beschuldigte habe ihn mit zu diesem Zweck mitgeführten Handschellen gefesselt. Dann habe er Schmuck und Uhren in die mitgebrachte Tasche gefüllt. Die Handschellen hätten sich gelöst und das Opfer sei zur Tür gerannt, worauf der Beschuldigte ihm ins Gesicht geschlagen und ihn erneut mit den Handschellen gefesselt habe. B.______ habe dann weiteres Deliktsgut eingepackt und die Beute in der Schweiz verkauft und das Geld nach [...] mitgenommen. Die Richtigkeit der Aussagen gegenüber der Kantonspolizei Zürich vom 13. März 2008 bestätigte er. Motiv seien wiederum seine Schulden gewesen.