Der zweite Schlag sei erfolgt, weil das Opfer geschrieen habe. Der Beschuldigte sei zurück in den Nebenraum, habe zum zweiten Mal zugeschlagen und sei wieder in den Verkaufsraum. Nach einer bestimmten Zeit habe das Opfer im Nebenraum noch lauter zu schreien angefangen und sei plötzlich in den Verkaufsraum gekommen. Dort habe er zum dritten Mal zugeschlagen. Das Opfer habe sich auf die Theke gestützt. Schliesslich habe der Beschuldigte das Opfer zu Boden gestürzt und auf dem Boden erneut einmal zugeschlagen. Alles in allem seien es maximal fünf Schläge gewesen. Die Todesfolge könne sich der Beschuldigte nicht erklären.