Die Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich fand am 14. März 2008 statt. Der Beschuldigte gestand dort vier Raubüberfälle sowie einen Diebstahl ein. Er sei bereits vor dem Überfall einmal im Geschäft (sc. V.______) gewesen. Er habe dann nicht geplant, aber sinngemäss in Erwägung gezogen, einen Überfall zu begehen, deswegen habe er auch die Handschellen mitgeführt. Der erste Schlag sei mit der Hand ausgeführt worden. Er habe fest geschlagen, damit das Opfer zu Boden falle. Dann habe er zwei bis drei weitere Male, nicht in Serie, zugeschlagen. Der zweite Schlag sei erfolgt, weil das Opfer geschrieen habe.