___ sich Richtung Theke bewegte. Der Beschuldigte sei auf ihn zugerannt und habe ihm zweimal ins Gesicht geschlagen, wobei das Opfer nach diesen Schlägen aus der Nase geblutet habe. Dadurch sei das Opfer auf sein Gesäss gefallen. Der Beschuldigte habe ihn dann noch einmal geschlagen. Beim Verlassen des Geschäfts sei das Opfer halb auf dem Boden gelegen und habe versucht, sich auf den Ellbogen stützend aufzustehen. Der Beschuldigte wiederholte, er habe nur mit der Hand zugeschlagen. Als er das Geschäft verliess, sei V.______ noch ansprechbar gewesen und habe selber gesprochen. 5. Die Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich fand am 14. März 2008 statt.