Am 3. April 2007 wurde B.______ von der Kantonspolizei Zürich kurz zum 4. Am 14. Mai 2007 erfolgte die delegierte Einvernahme des Beschuldigten durch die Kantonspolizei Zürich. Der Beschuldigte verneinte, das Geschäft ausgekundschaftet zu haben, gab aber zu, vor der Tat bereits einmal im Geschäft gewesen zu sein, um sich Uhren anzusehen. Nach [...] sei er gekommen, weil er einfach so in der Schweiz herumgefahren sei. Den Tatentschluss habe er erst beim zweiten Besuch des Geschäfts gefasst. Er habe aber Handschellen mitgenommen. Zunächst habe er kurz mit dem Opfer gesprochen. Dann habe er mit der zur Faust geballten rechten Hand dem Opfer einmal ins Gesicht geschlagen.