Mit Trechsel erachtet das Gericht den Tatbestand des Hausfriedensbruches vorliegend als nicht erfüllt. Zunächst kannte L.______ die wahren Absichten B.______ nicht, als dieser das Geschäft betrat. Erst mit dem ersten Schlag manifestierte B.______ offensichtlich die Zweckwidrigkeit seines Aufenthaltes in der Bijouterie, womit sein Aufenthalt allenfalls objektiv tatbestandsmässig wurde. Indes war B.______, nachdem er mit diesem Schlag seinen Plan in die Tat umzusetzen begonnen hatte, bestrebt, das Geschäft raschest möglich wieder zu verlassen, so dass sein relativ kurzer Aufenthalt nach Ansicht des Gerichtes nicht reicht, um tatbestandsmässig zu sein, womit B.____