Darüber hinaus leide B.______ allgemein unter einer eingeschränkten Mobilität und verlasse das Haus abends nicht mehr. Er wird dadurch ähnlich in seiner Lebensqualität eingeschränkt wie das Opfer in BGE 105 IV 180, welches infolge eingeschränkter Mobilität nach einem Autounfall nicht mehr seinem Hobby, dem Fischen, nachgehen konnte, weil es steile Borde nicht mehr zu überwinden in der Lage war. Der objektive Tatbestand der schweren Körperverletzung ist damit gestützt auf die obigen Erwägungen und die Rechtsprechung des Bundesgerichts erfüllt. Im subjektiven Tatbestand ist (Eventual-)Vorsatz gefordert. Wie die Verletzungen zeigen, schlug B.____