B.______ hingegen erlebte den gesamten Überfall hautnah mit und wurde von einem überdurchschnittlich kräftigen jungen Mann mindestens viermal geschlagen mit dem Ziel, dass er nicht wieder aufstehen sollte. Da sind die vom Geschädigtenvertreter an der Hauptverhandlung geschilderten Symptome durchaus plausibel: Sprechstörung, Bewegungs- und Empfindungsstörungen an den Händen, leicht hinkender Gang, Amnesie bezüglich der Tat; dazu sei er feinmotorisch und intellektuell nicht mehr in der Lage, seine Hobbys Malen, Klavierspielen, Singen und Schauspielerei auszuüben, habe Angstzustände, Schlafstörungen und eine depressive Störung und müsse noch heute Medikamente einnehmen.