Zwar entspricht es den Tatsachen, dass die Arbeitsunfähigkeit formell in den Akten nirgends von einer Fachperson bestätigt wurde, beispielsweise in einem ärztlichen Zeugnis. Jedoch kann es aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung und erst recht unter Berücksichtigung des erstellten Sachverhalts ohne Weiteres als notorisch erachtet werden, dass man nach einem brutalen Raubüberfall am helllichten Tag an seinem Arbeitsplatz im Zentrum einer Schweizer Kleinstadt völlig verängstigt ist und psychische Folgen davon trägt.