unrechtmässig ist die durch den Diebstahl eingetretene Bereicherung, wenn sie eine wirtschaftliche Besserstellung bewirkt, auf die der Bereicherte keinen Anspruch hat. B.______ entwendete das Diebesgut, um es später zu verkaufen und handelte damit gleichsam als Eigentümer. Er hat es weiterverkauft, ohne für dessen Erwerb seinerseits der Bijouterie [...] Goldschmied einen Kaufpreis bezahlt zu haben. Der durch die Entwendung erlangte Wert der Beute bewirkte somit eine wirtschaftliche Besserstellung, sparte B.______ sich doch im Hinblick auf den späteren Wiederverkauf quasi den Einstandspreis. Dass B.___