Die diversen Hautunterblutungen belegen, dass er an Hals, Brustkorb und Extremitäten geschlagen oder zumindest derart grob behandelt wurde, dass diese diversen Hämatome die Folge waren. 22. Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe verurteilt (Art.