_ beobachtet hatte. L.______ selber erkannte keine Person wieder. 18. In der Einvernahme vom 27. Januar 2010 widerrief B.______ sein zunächst abgelegtes Mordgeständis in den Fällen V.______ und [...]. Mit Verfügung vom 13. April 2010 ersuchte der Verhörrichter des Kantons Glarus die Kantonspolizei Zürich, zur geänderten Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten Stellung zu nehmen. In ihrem Bericht vom 28. April 2010 verwies die Kantonspolizei Zürich auf die Akten und die medizinischen Berichte der zuständigen Ärzte. Der damals zuständige Zürcher Staatsanwalt [...] hielt den Widerruf für völlig unglaubwürdig.