Er bestätigte seine Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich am 28. April 2008. 17. Am 11. Mai 2007 führte die Kantonspolizei Zürich eine Personen-wahlkonfrontation zwischen dem Beschuldigten und weiteren Personen, unter anderem L.______ und dem Zeugen U.______, durch. Während und nach dem Gegenüberstellen hatten der Geschädigte und die Auskunftspersonen keine Möglichkeiten, sich untereinander abzusprechen. U.______ erkannte dabei B.______ mit einer selber bezeichneten Wahrscheinlichkeit von 80% anhand Körpergrösse und Statur als einen jener Männer wieder, die er einige Tage vor der Tat vor der Bijouterie L.______ beobachtet hatte.