10. Tatsache bleibt nach dem Gesagten, dass es der Beschuldigte schaffte, L.______ mit nur vier Schlägen auf den Kopf krankenhausreif zu prügeln. Aus welchem Grund auch immer: Diese Schläge mussten mit grosser Kraft ausgeführt werden, um eine solche Wirkung zu entfalten. Nach Überzeugung des Gerichts betrat er das Geschäfts L.______ zudem bereits in der Absicht, einen Überfall zu verüben. 11. L.______ wurde am 27. Juli 2005 durch die Kantonspolizei Zürich befragt. Er konnte sich an den Ablauf des Überfalls nicht mehr erinnern. 12. Am 21. März 2007 fragte die Kantonspolizei Zürich telefonisch nach, ob L.______ inzwischen wieder etwas zum Überfall eingefallen sei. Er verneinte dies.