Zum Teil mögen sie eingedenk der mannigfaltigen Gewichtsklassen, die zum Teil illustrierende Namen wie „Fliegengewicht“ tragen, gegen aussen sogar eher schmächtig wirken, was aber keineswegs heisst, dass sie nicht in der Lage wären, einem physisch schwer zuzusetzen. Ob der Beschuldigte nun tatsächlich eine Kampfsportausbildung genossen hat oder nicht, kann letzten Endes offen bleiben, schliesslich lag die angewendete Gewalt auch ohne solche Kenntnisse deutlich über dem "notwendigen" Mass, was B.______ allein schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes hätte erkennen müssen. 10. Tatsache bleibt nach dem Gesagten, dass es der Beschuldigte schaffte, L.___