daher körperlich in der Lage, derart schwere Schläge mit brachialer Gewalt auszuteilen. Das belegt das Gutachten des IRM, welches das Ergebnis von B.______ Taten beurteilen musste. B.______ will aber nur weich zugeschlagen haben und führte aus, er habe sich sinngemäss zurückgehalten. Dabei musste ihm jedoch klar sein, dass für einen älteren Mann auch ein „sanfter“ Schlag eines überdurchschnittlich kräftigen Menschen extrem hart sein kann. B.______ warf auch die Frage auf, wozu er denn L.______ hätte töten sollen. Selbstredend gibt es hierzu keinen vernünftigen Grund. B.______ bringt hier durch seine Selbstreflexion aber einen interessanten Gedanken ins Spiel, wenn auch zu seinem Nachteil: