Und nach der Reparatur hätte er das Klebeband sicherlich im Auto gelassen, um nach einem erneuten Herunterfallen der Scheibe sofort wieder eine behelfsmässige Reparatur durchführen zu können. Ein vernünftiger Mensch hätte in der von B.______ geschilderten Situation das Klebeband niemals zurück in die Tasche gesteckt, denn im Auto selber wäre der einzig sinnvolle Ort gewesen – es sei denn natürlich, B.______ führte bereits beim Verlassen des Autos im Schilde, damit L.______ zu fesseln. Dem Gericht scheint dies unter den gegebenen Umständen jedenfalls die einzig schlüssige Erklärung für das Mitführen einer Rolle Klebeband. Der Beschuldigte blieb durchwegs dabei, allein gehandelt zu haben.