_ nicht wieder aufsteht. Bereits die beiden „ganz normalen Schläge“ deuten auf das spezielle Verhältnis des Beschuldigten zu Gewalt hin, welches auch das Gutachten feststellen wird. Auffällig ist auch, dass der Beschuldigte dem am Boden liegenden L.______ noch einen Schlag nachsetzte, damit dieser „nicht wieder aufsteht“. Es ging B.______ also mehr darum, ungestört den Laden ausräumen und flüchten zu können, als um die Gesundheit der Opfer, auch wenn er sich in begrenztem Masse fürsorglich gibt, indem er L.______ aufrecht hingesetzt und den Alarmknopf gedrückt haben will. Das mitgeführte Klebeband habe B.______ gleichsam zufällig in der Tasche gehabt, um seine Autoscheibe zu reparieren.