Er habe L.______ einen „ganz normalen Schlag“ gegeben, um ihn ruhigzustellen und ihm Angst zu machen. Dann habe er ihn in einen Nebenraum gezogen und Schmuckstücke eingesammelt, die er in eine Umhängetasche gefüllt habe, welche er bei sich gehabt habe. Da sei L.______ zur Tür gerannt, worauf der Beschuldigte ihm wiederum einen „ganz normalen Schlag“ in den Bauch verpasst habe. Er habe L.______ dann auf den Boden gedrückt und erfolglos versucht, ihn mit Klebeband, das er auch einfach so dabei gehabt habe, zu fesseln. So habe er L.______ noch einmal an den Kopf geschlagen, wobei er aber nur habe bewirken wollen, dass L.______ nicht wieder aufstehe, nicht jedoch, dass er bewusstlos werde.